kontrast - Das Kurzfilmfestival in Bayreuth - zur Homepage
   
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Die Anmeldung

Die Anmeldefrist für das Festival vom 29.01.2010 - 31.01.2010 ist leider schon vorüber. Alle Teilnehmer werden nach Sichtung des Materials durch uns benachrichtigt.

Das kann bis Mitte Dezember dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir haben auch dieses Jahr wieder sehr viele Filme eingereicht bekommen und bedanken uns bei allen Teilnehmern!
Wir sehen uns zum Festival!!!

Die Anmeldung für das Jahr 2011 wird nach dem Festival im Februar 2010 gestartet.


Das Reglement

Veranstalter und Träger ist der Verein Bayreuther Filmfest e.V.

Folgendes sollte der Anmeldung beigelegt sein, bzw. nach der Auswahl nachgereicht werden:

  • Kurzinhalt
  • Biographie und Filmographie des Regisseurs
  • Fotos aus dem Film/Plakate

Ist der Filmanmeldende nicht mit dem Rechtsinhaber identisch, versichert er bevollmächtigt zu sein, den Film zum Festival anzumelden. Mit dieser Anmeldung erklärt sich der Anmelder im Falle der Auswahl des Films damit einverstanden, diesen zur Aufführung bei kontrast zur Verfügung zu stellen. Wird ein angemeldeter Film in das Programm übernommen und kann eine Vorführung durch das Verschulden des Anmelders nicht stattfinden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden bzw. für die zusätzlichen Kosten eines Ersatzfilms. Die Kosten des Rückversands trägt der Veranstalter. Nach Absprache mit dem Veranstalter können auch weitere Versandkosten erstattet werden.

Adresse für die Anmeldung:

Bayreuther Filmfest e.V.
„Kontrast 2010”
Postfach 100 311
95403 Bayreuth

Die Filme sind für die Dauer der Übernahme, d.h. vom Eingang beim Veranstalter bis zur Übergabe zum Rückversand an den Spediteur mit ihrem bis zur Übergabe zum Rückversand an den Spediteur mit ihrem Kopienwert versichert.
Kopienschäden, die duch den Veranstalter verursacht werden, müssen sofort nach Erhalt der Kopie, spätestens jedoch nach Ablauf einer Woche, beim Veranstalter angezeigt werden. Anderenfalls wird jeder Haftungsanspruch abgelehnt.

Die Anmeldung eines Filmes gilt als Anerkennung des Reglements.

 
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